Allgemeine Reisebedingungen von Geotoura

Den Inhalt dieser Seite können Sie hier als pdf-Datei herunterladen oder in einer druckergerechten Version ausdrucken.

1. Abschluss des Reisevertrages / Bezahlung

2. Versicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchskosten-Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod bzw. den Abschluss eines Versicherungspaketes, welches eine Reiserücktrittskostenversicherung beinhaltet, über das wir Sie gerne informieren und das wir Ihnen ggf. vermitteln. Unser Partner für die Reiserücktrittskosten-Versicherung und das Versicherungspaket ist die ERGO Reiseversicherung AG, Rosenheimer Straße 116, 81669 München. Ferner empfehlen wir bei allen Reisen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.

3. Leistungen

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt / Internetprospekt und aus den auf diese bezugnehmenden Angaben in der individuellen Reisebestätigung.

4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Preis- und Vertragsänderungen, Rechte des Kunden

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die Geotoura ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die er ausschließlich alleine zu vertreten hat (z. B. infolge vorzeitiger Rückreise oder Krankheit), nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Geotoura wird sich jedoch um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch Leistungsträger bemühen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

8. Haftung und Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von Geotoura für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

9. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

10. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Geotoura ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss Geotoura diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black List der EU ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de und auf der Internetseite von Geotoura einsehbar.

11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

12. Datenschutz

Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Geotoura den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Geotoura hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse info@geotoura.com mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@geotoura.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

13. Sonstiges

14. Reiseveranstalter

Die auf diesen Seiten veröffentlichten Reisen werden von der Geotoura GmbH veranstaltet. Geschäftsführer: Volker Hensel Handelsregister Amtsgericht Mannheim, HRB 700692 Anschrift: Geotoura GmbH, Schiffgasse 4a, 69117 Heidelberg Tel. 06221/653079-0 Fax: 06221/4348162 E-Mail: info@geotoura.com Umsatzsteuer-ID: DE249482451. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG; Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Deutschland Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 13.1)